Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Kinder im Grundschulalter ab Klassenstufe 1 hochwachsend einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. (Für die zukünftige Klassenstufe 1 finden Sie hier eine Information zum Rechtsanspruch.) [Elterninfo Rechtsanspruch]
Für Kinder der Grundschule kann eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und ggf. ergänzt um eine Betreuung im Rahmen des Ganztagesangebots gebucht werden.
Für Kinder in Klassenstufe 5 und 6 kann eine Betreuung im Rahmen des Ganztagesangebots ergänzend zum Unterricht buchen.
Folgende Bausteine können gebucht werden:
Baustein 1: Betreuung vor Unterrichtsbeginn (ab 7.30 Uhr) - VGS
Baustein 2: Betreuung nach Unterrichtsende (bis 14.00 Uhr) - VGS
Baustein 3a: Hausaufgabenbetreuung (bis 15.00 Uhr) - GTA
Baustein 3b: Hausaufgabenbetreuung + freie Angebote (bis 16.00 Uhr) - GTA
(Baustein 3a oder 3b sind nur in Kombination mit Baustein 2 buchbar, damit keine Betreuungslücke entsteht.)
